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Fragen zur europäischen Rechtsgeschichte

27. Dezember 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Europäische Rechtsgeschichte / Europarecht…ob nun als Pflichtveranstaltung oder als Wahlmodul – zum Grundlagenwissen eines gut gebildeten Juristen gehört dieses Rechtsgebiet allemal. Hier ein paar Fragen zur Übung bzw. Vertiefung des Stoff.

Bzgl. der Quellenangabe und Nutzungslizenz bitte ich um Beachtung der Hinweise am Ende des Artikels!

1. Unter welchen Voraussetzungen entsteht Gewohnheitsrecht? Welche Rolle spielt Gewohnheitsrecht heute?

Die frühe Zeit kannte keine bewusste Rechtsetzung oder Gesetzgebung. Das Recht war vertreten als allgemein anerkannte Rechtsanschauung, trat in den gelebten Ordnungen zutage und entwickelte sich als ungeschriebenes Gewohnheitsrecht. Heute gilt Gewohnheitsrecht zwar als verbindlich, ist aber nirgendwo schriftlich fixiert.

2. Definieren sie „objektives Recht“ und „subjektives Recht“ !

Objektives Recht ist die Summe aller Rechtsnormen. Subjektives Recht folgt aus Rechtsvorschriften, die ausschließlich einzelne schützen wollen.

3. Wissen Sie, wie sich der Übergang von den segmentären Gesellschaften zu den Protostaaten vollzogen hat?

Die Segmentären Gesellschaften waren bereits sesshaftes Volk. Der Übergang zum Protostaat wird in zwei Theorien beschrieben:
Nach der Eroberungstheorie waren zum einen der Glauben (er sollte auch anderen, nicht “glaubenden” Menschen, verkündet werden) ausschlaggebend und zum anderen Überbevölkerung im Heimatgebiet sowie die Aridisierung. Es begann eine Völkerwanderung, mit dem Ziel neue Weidegründe zu finden. Diese waren jedoch schon besetzt. So blieb den Neuankömmlingen nur die Möglichkeit der Eroberung. Sie bildeten eine Oberschicht und neue Herrschaftsstruktur.
Die hydrologische Theorie dreht sich im wesentlichen um die Bewässerung von Feldern. Sesshafte Stammesverbände mussten zur Stillung des Bedarfes nahe am Wasser fruchtbare Acker anlegen. So bildeten sich immer größere Verbände die schließlich zu Städten wurden und somit auch ein Bedürfnis an Organisation hatten.

4. Welche Rolle spielt der „Richter“ in segmentären Gesellschaften, welche Rolle spielt er in den Protostaaten?

Der Richter in den segmentären Gesellschaften leitet seine Autorität von dem Parteiwillen ab. Er tritt, wenn die Parteien dies wollen, als Mediator bzw. Schiedsrichter auf.
Der Richter in einem Protostaat hat die alleinige Entscheidungsfunktion, er urteilt und muss seine Autorität nicht von den Parteien abhängig machen.

5. Nennen sie die vier Entwicklungsstufen des römischen Rechts!

Recht der Frühzeit, Recht der Republik, Recht der Klassik, Recht der Nachklassik

Na, alles gewusst? Alle 65 Fragen (und Antworten) gibt es hier auf Gedankensalat, viel Spaß dabei!

Quelle: Der zitierte Text ist eine Ausarbeitung von Jessica Köring (gedankensalat.kilu.de/wordpress) und steht unter der Creative Commons Lizenz.

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