Augsburgs übereilte Abmahnung
Vor zwei Tagen wurde u.a. hier über einen Fall berichtet, in dem ein junger Blogger aus Augsburg wegen Registriering der Domain www.augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt und zur Zahlung von 1.890 € aufgefordert wurde.
Meiner Meinung nach ist die Vorgehensweise der Stadt Augsburg in diesem Fall als eine ziemliche Unverschämtheit zu betrachten (dies sieht der Verfasser dieses Beitrags vermutlich ähnlich). Kurz nach der Registrierung der Domain durch den 25. jährigen Augsburger wollte sich dieser – um späteren juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen – eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt Augsburg einholen. Statt dem Einverständnis oder einer kurzen Mitteilung über die Untersagung des Einverständnisses flatterte dem Blogger direkt ein Brief vom Anwalt ins Haus. Trotz anschließender Kündigung der Domain wurde der junge Mann nun vom Anwalt abgemahnt und zur Zahlung von 1.890 € aufgefordert.
Dieser Sachverhalt machte gestern im Internet die große Runde und verursachte teils große Empörung. Weniger überraschend durfte ich dann heute lesen, dass die Stadt Augsburg bzw der Oberbürgermeister Kurt Gribl die Abmahnung fallen lässt und der Blogger nichts zahlen muss.
Prima. Den ganzen Ärger hätte man sich sparen können und vor allem hätte die Stadt Augsburg durch eine weniger aggressive Vorgehensweise vermieden, sich selbst in einem solch schlechten Lichte dastehen zu lassen.
Dies ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, dass Fairness und das Prinzip “Erst warnen, dann abmahnen” doch seine Vorteile haben kann – für beide Seiten.