Vor knapp einem Monat habe ich kurz darüber berichtet, dass in der Politik die Möglichgkeit besprochen wurde, für – dort scheinbar als ungeRECHT empfundene – sog. Bagatelldelikte (v.a. Diebstähle geringwertiger Güter vom Arbeitgeber) eine “2. Chance” einzuführen.
Neues aus dieser Ecke (Politik/2. Chance) gibt es meines Wissens momentan nicht. Heiße Diskussionen und Blog-Einträge gab es in den letzen Tagen zum Thema “Bagatellkündigung” aufgrund eines Interviews in der “SZ” mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt.
Diese machte ihre Meinung zum Thema mehr als deutlich:
Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen.
Oder auch:
Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun. Ein Arbeitnehmer erwartet doch von seinem Arbeitgeber nicht nur, dass er sein Geld bekommt. Er erwartet auch Anerkennung, und dass er wie ein Mensch behandelt wird. Aber umgekehrt ist es genauso: Ein Arbeitgeber erwartet, dass ein Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens mitdenkt. Wenn diese Beziehung gestört ist, dann kommt es dazu, dass ein Arbeitnehmer etwas mitgehen lässt und ein Arbeitgeber auch bei Kleinigkeiten die Vertrauensfrage stellt.
Meiner Meinung nach sollten diese Argumente für jeden nachvollziehbar sein. Ein Diebstahl ist ein bleibt (hoffentlich) nun einmal strafbar (§ 242 StGB), unabhängig vom Wert der gestohlenen Sache.
Wenn ich mich beim Bäcker über die Theke lehne und mich an einer Frikadelle vergreife (ohne diese zu bezahlen), ist dies strafbar. Warum soll das Eigentum eines Arbeitgebers also weniger schützenswert sein, wenn es der Arbeitnehmer ist, der den Diebstahl begeht?!
Interessant ist auch Andreas Kunzes (Udo Vetters Urlaubsvertretung) Argumentation im lawblog:
Wenn mir 1000 Leute jeweils nur 1 Euro wegnehmen, dann ist das für die Diebe eine Bagatelle, für mich sind es 1.000 Euro weniger.
Selbst wenn von einer Strafverfolgung mit dem Argument der Geringwertigkeit des “Bagatelldeliktes” abgesehen wird, sollte eine solche Straftat dennoch ausreichen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insoweit zu stören, dass eine Kündigung gerechtfertigt erscheint.
Es bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit dieses Thema erneut hochkocht. Vermutlich dann, wenn man in den Medien erneut von einer Kündigung aufgrund einer “Bagatelle” liest/hört.
Weitere aktuelle (und vor allem lesenswerte) Artikel: