Kündigung wegen Aufladen eines Elektrorollers nicht wirksam
In den letzten Wochen war hier im Blog und sowieso überall von den sogenannten Bagatellkündigungen zu hören – die vor Gerich für wirksam erklärt wurden. Meine Meinung zu diesem Thema habe ich bereits hier geschrieben.
Dass solche Urteile auch anders ausfallen können, zeigt dieser Fall: Ein 40-Jährige Arbeitnehmer (19 Jahre Betriebszugehörigkeit) wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, nachdem er am Arbeitsplatz seinen Elektroroller aufgeladen hat (lt. FTD Strom im Wert von 1,8 Cent). Das Arbeitsgericht Siegen hat in der Kündigungsschutzklage (AZ: 1 Ca 1070/09) nun entschieden, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.
Die Entscheidung ist jedoch nicht so zu verstehen, dass das Gericht das 90-minutige Laden des Elektrorollers durch den Angestellten für rechtmäßig hält. Vielmehr hat es die Kündigung für unwirksam erklärt, weil sich der Arbeitnehmer während seiner Betriebszugehörigkeit nichts zu Schulden kommen lassen hat und es weder Er- noch Abmahnung gab.