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Archiv für die Kategorie ‘Europarecht’

Kurzinfo: Alpha-Struktur, Geheimcodes, Kündigungsfristen

19. Januar 2010 Hinterlasse einen Kommentar

Obwohl es momentan wieder einige interessante Sachen gibt, über die ich gerne ausführlicher berichten würde, fehlt mir mal wieder die Zeit. Dennoch möchte ich doch zumindest die Gelegenheit nutzen, aktuelle und interessante Infos aus der Rechtswelt kurz darzustellen:

1) Mediation

  • Damit man sich die 5 Phasen der Mediation leichter merken kann, gibt es hier eine kurze Übersicht über die “ALPHA-Struktur” der Mediation.

2) Arbeitsrecht

  • EuGH kippt Kündigungsfristen des EuGH

In einem heute verkündeten Urteil des EuGH (Rechtssache C-555/07/ Pressemitteilung) wurde entschieden, dass die in § 622 II BGB geregelten deutschen Kündigungsfristen zum Teil gegen EU-Recht verstoßen.

Gem. § 622 II BGB verlängern sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen mit steigender Betriebszugehörigkeit. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden die Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers jedoch nicht berücksichtigt. Diese Regelung verstößt lt. EuGH gegen das Ver­bot der Altersdis­kri­mi­nie­rung (Kon­kre­ti­sie­rung durch die EU- Richt­li­nie 2000/78).

Fragen zur europäischen Rechtsgeschichte

27. Dezember 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Europäische Rechtsgeschichte / Europarecht…ob nun als Pflichtveranstaltung oder als Wahlmodul – zum Grundlagenwissen eines gut gebildeten Juristen gehört dieses Rechtsgebiet allemal. Hier ein paar Fragen zur Übung bzw. Vertiefung des Stoff.

Bzgl. der Quellenangabe und Nutzungslizenz bitte ich um Beachtung der Hinweise am Ende des Artikels!

1. Unter welchen Voraussetzungen entsteht Gewohnheitsrecht? Welche Rolle spielt Gewohnheitsrecht heute?

Die frühe Zeit kannte keine bewusste Rechtsetzung oder Gesetzgebung. Das Recht war vertreten als allgemein anerkannte Rechtsanschauung, trat in den gelebten Ordnungen zutage und entwickelte sich als ungeschriebenes Gewohnheitsrecht. Heute gilt Gewohnheitsrecht zwar als verbindlich, ist aber nirgendwo schriftlich fixiert.

2. Definieren sie „objektives Recht“ und „subjektives Recht“ !

Objektives Recht ist die Summe aller Rechtsnormen. Subjektives Recht folgt aus Rechtsvorschriften, die ausschließlich einzelne schützen wollen.

3. Wissen Sie, wie sich der Übergang von den segmentären Gesellschaften zu den Protostaaten vollzogen hat?

Die Segmentären Gesellschaften waren bereits sesshaftes Volk. Der Übergang zum Protostaat wird in zwei Theorien beschrieben:
Nach der Eroberungstheorie waren zum einen der Glauben (er sollte auch anderen, nicht “glaubenden” Menschen, verkündet werden) ausschlaggebend und zum anderen Überbevölkerung im Heimatgebiet sowie die Aridisierung. Es begann eine Völkerwanderung, mit dem Ziel neue Weidegründe zu finden. Diese waren jedoch schon besetzt. So blieb den Neuankömmlingen nur die Möglichkeit der Eroberung. Sie bildeten eine Oberschicht und neue Herrschaftsstruktur.
Die hydrologische Theorie dreht sich im wesentlichen um die Bewässerung von Feldern. Sesshafte Stammesverbände mussten zur Stillung des Bedarfes nahe am Wasser fruchtbare Acker anlegen. So bildeten sich immer größere Verbände die schließlich zu Städten wurden und somit auch ein Bedürfnis an Organisation hatten.

4. Welche Rolle spielt der „Richter“ in segmentären Gesellschaften, welche Rolle spielt er in den Protostaaten?

Der Richter in den segmentären Gesellschaften leitet seine Autorität von dem Parteiwillen ab. Er tritt, wenn die Parteien dies wollen, als Mediator bzw. Schiedsrichter auf.
Der Richter in einem Protostaat hat die alleinige Entscheidungsfunktion, er urteilt und muss seine Autorität nicht von den Parteien abhängig machen.

5. Nennen sie die vier Entwicklungsstufen des römischen Rechts!

Recht der Frühzeit, Recht der Republik, Recht der Klassik, Recht der Nachklassik

Na, alles gewusst? Alle 65 Fragen (und Antworten) gibt es hier auf Gedankensalat, viel Spaß dabei!

Quelle: Der zitierte Text ist eine Ausarbeitung von Jessica Köring (gedankensalat.kilu.de/wordpress) und steht unter der Creative Commons Lizenz.

Links zum Vertrag von Lissabon

2. Dezember 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Zum 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit wird der Vertrag über die Europäische Union einer umfassenden Reform unterzogen.

Durch den Vertrag erhält die EU “den rechtlichen Rahmen und die Mittel, die notwendig sind, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen“.
(Quelle: http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm)

Wie genau dies ermöglicht werden soll, ist auf dieser Übersicht über die Änderungen gut zusammengefasst (Danke an jurakopf.de für den Link).

weiterführende Links:

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