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Archiv für die Kategorie ‘Arbeitsrecht’

Kündigung wegen Aufladen eines Elektrorollers nicht wirksam

19. Januar 2010 Hinterlasse einen Kommentar

In den letzten Wochen war hier im Blog und sowieso überall von den sogenannten Bagatellkündigungen zu hören – die vor Gerich für wirksam erklärt wurden. Meine Meinung zu diesem Thema habe ich bereits hier geschrieben.

Dass solche Urteile auch anders ausfallen können, zeigt dieser Fall: Ein 40-Jährige Arbeitnehmer (19 Jahre Betriebszugehörigkeit) wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, nachdem er am Arbeitsplatz seinen Elektroroller aufgeladen hat (lt. FTD Strom im Wert von 1,8 Cent). Das Arbeitsgericht Siegen hat in der Kündigungsschutzklage (AZ: 1 Ca 1070/09) nun entschieden, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Die Entscheidung ist jedoch nicht so zu verstehen, dass das Gericht das 90-minutige Laden des Elektrorollers durch den Angestellten für rechtmäßig hält. Vielmehr hat es die Kündigung für unwirksam erklärt, weil sich der Arbeitnehmer während seiner Betriebszugehörigkeit nichts zu Schulden kommen lassen hat und es weder Er- noch Abmahnung gab.

Quelle: Financial Times Deutschland vom 14.01.2010

Kategorien:Arbeitsrecht

Kurzinfo: Alpha-Struktur, Geheimcodes, Kündigungsfristen

19. Januar 2010 Hinterlasse einen Kommentar

Obwohl es momentan wieder einige interessante Sachen gibt, über die ich gerne ausführlicher berichten würde, fehlt mir mal wieder die Zeit. Dennoch möchte ich doch zumindest die Gelegenheit nutzen, aktuelle und interessante Infos aus der Rechtswelt kurz darzustellen:

1) Mediation

  • Damit man sich die 5 Phasen der Mediation leichter merken kann, gibt es hier eine kurze Übersicht über die “ALPHA-Struktur” der Mediation.

2) Arbeitsrecht

  • EuGH kippt Kündigungsfristen des EuGH

In einem heute verkündeten Urteil des EuGH (Rechtssache C-555/07/ Pressemitteilung) wurde entschieden, dass die in § 622 II BGB geregelten deutschen Kündigungsfristen zum Teil gegen EU-Recht verstoßen.

Gem. § 622 II BGB verlängern sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen mit steigender Betriebszugehörigkeit. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden die Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers jedoch nicht berücksichtigt. Diese Regelung verstößt lt. EuGH gegen das Ver­bot der Altersdis­kri­mi­nie­rung (Kon­kre­ti­sie­rung durch die EU- Richt­li­nie 2000/78).

Neues zur Bagatellkündigung

31. Dezember 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Vor knapp einem Monat habe ich kurz darüber berichtet, dass in der Politik die Möglichgkeit besprochen wurde, für – dort scheinbar als ungeRECHT empfundene – sog. Bagatelldelikte (v.a. Diebstähle geringwertiger Güter vom Arbeitgeber) eine “2. Chance” einzuführen.

Neues aus dieser Ecke (Politik/2. Chance) gibt es meines Wissens momentan nicht. Heiße Diskussionen und Blog-Einträge gab es in den letzen Tagen zum Thema “Bagatellkündigung” aufgrund eines Interviews in der “SZ” mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt.

Diese machte ihre Meinung zum Thema mehr als deutlich:

Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen.

Oder auch:

Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun. Ein Arbeitnehmer erwartet doch von seinem Arbeitgeber nicht nur, dass er sein Geld bekommt. Er erwartet auch Anerkennung, und dass er wie ein Mensch behandelt wird. Aber umgekehrt ist es genauso: Ein Arbeitgeber erwartet, dass ein Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens mitdenkt. Wenn diese Beziehung gestört ist, dann kommt es dazu, dass ein Arbeitnehmer etwas mitgehen lässt und ein Arbeitgeber auch bei Kleinigkeiten die Vertrauensfrage stellt.

Meiner Meinung nach sollten diese Argumente für jeden nachvollziehbar sein. Ein Diebstahl ist ein bleibt (hoffentlich) nun einmal strafbar (§ 242 StGB), unabhängig vom Wert der gestohlenen Sache.

Wenn ich mich beim Bäcker über die Theke lehne und mich an einer Frikadelle vergreife (ohne diese zu bezahlen), ist dies strafbar. Warum soll das Eigentum eines Arbeitgebers also weniger schützenswert sein, wenn es der Arbeitnehmer ist, der den Diebstahl begeht?!

Interessant ist auch Andreas Kunzes (Udo Vetters Urlaubsvertretung) Argumentation im lawblog:

Wenn mir 1000 Leute jeweils nur 1 Euro wegnehmen, dann ist das für die Diebe eine Bagatelle, für mich sind es 1.000 Euro weniger.

Selbst wenn von einer Strafverfolgung mit dem Argument der Geringwertigkeit des “Bagatelldeliktes” abgesehen wird, sollte eine solche Straftat dennoch ausreichen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insoweit zu stören, dass eine Kündigung gerechtfertigt erscheint.

Es bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit dieses Thema erneut hochkocht. Vermutlich dann, wenn man in den Medien erneut von einer Kündigung aufgrund einer “Bagatelle” liest/hört.

Weitere aktuelle (und vor allem lesenswerte) Artikel:

Kategorien:Arbeitsrecht

Die Kostenfrage im Arbeitsgerichtsprozess

30. Dezember 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Für das Jahr 2009 haben die deutschen Rechtsschutzversicherungen einen deutlichen Anstieg der Arbeitsgerichtsprozesse von knapp 20% im Vergleich zum Vorjahr berechnet. Insgesamt soll es in diesem Jahr lt. JuraCity ca. 680.000 Arbeitsschutzprozesse gegeben haben.

In Zeiten der Wirtschaftskrise scheint es demnach nicht nur zu mehr Kündigungen kommen, sondern es hat auch den Anschein, dass mehr Arbeitnehmer den Versuch wagen, Ihre Rechte vor Gericht einzuklagen. Gut dran waren dann die Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, denn ein solcher Prozess vor dem Arbeitsgericht ist nicht billig.

Anders als im Zivilprozess (gem. § 91 ZPO hat hier die unterliegende Partei die Kosten des Prozesses zu tragen) müssen im Arbeitsgerichtsprozess gem. § 12a ArbGG beide Parteien ihre Kosten selbst tragen. Dies trifft jedoch nur auf die 1. Instanz (Arbeitsgerichte) zu. Ab der 2. Instanz (Landesarbeitsgerichte und letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht) hat wie im Zivilprozess die unterliegende (verlierende) Partei die Kosten des Prozesses zu tragen.

Einen Kostenrecher u.a. für die 1 + 2 Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses findet man auf der Homepage des LAG Hamm.

Wer nun eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss sich über die hohen Prozesskosten kaum Gedanken machen. In den meisten Fällen muss vom Versicherungsnehmer lediglich eine Selbstbeteiligung übernommen werden, die je nach Anbieter der Rechtsschutzversicherung höher oder niedriger ausfällt. Insgesamt macht sie jedoch meist nur einen Bruchteil der gesamten Prozesskosten aus.

Kleiner Tipp: Bei der Auswahl nach einem geeingeten Anbieter einer Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass eine (kostenlose) telefonische Rechtsauskunft im Preis inbegriffen ist. So kann man sich bei der einen oder anderen Rechtsfrage einfach direkt kurz die Meinung eines kompetenten Anwalts einholen.

Kategorien:Arbeitsrecht

Kurz erklärt: Tariffähigkeit der CGZP

9. Dezember 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Am 01. April 2009 erregte ein Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin (35 BV 17008/08) das Aufsehen in Öffentlichkeit und vielmehr der Fachwelt. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wurde vom AG Berlin als nicht tariffähig erklärt. Erläuterungen zum Inhalt des Beschlusses können u.a. hier nachgelesen werden.

Mit Beschluss des LAG Berlin/Brandenburg vom 07.12.2009 wurde nun der Beschluss des AG hinsichtlich der Tarifunfähigkeit bestätigt. Weiter wird jedoch nun vom LAG angenommen, dass die Mitgliedsgewerkschaften der CGZP – die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) und der Deutsche Handels- und Industrieangestelltenverband (DHV) – eine Regelungskompetenz ihrer Zeitarbeitnehmer nur hinsichtlich ihrer eigenen Branchenazuständigkeit haben. Eine Gesamtzuständigkeit für die Zeitarbeitsbranche soll nicht gegeben sein. Für die Zeitarbeitsbranche geht das LAG von einer Tarifzuständigkeit durch die Gewerkschaft ver.di aus.

Heute ist nun bekannt geworden, dass die CGZP Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG eingelegt hat. Begründet wurde dies seitens der CGZP damit, dass die vom LAG bei der Beurteilung der Tariffähigkeit angewendeten Prüfungsmaßstäbe nicht denen der Arbeitsrechtssprechung entspräche.

Wenn das BAG nun die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, könnte dies u.U. weitreichende Folgen für diejenigen Unternehmen haben, die Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen haben. Nach dem sog. “equal-pay-Gebot” dürfen Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens nicht schlechter bezahlt werden, als die fest angestellten Arbeitnehmer im jeweiligen Unternehmen. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn ein Tarifvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Gewerkschaft abweichendes regelt.

Angenommen ein Unternehmen der Zeitarbeitsbranche hat nun mit der CGZP einen Tarifvertrag abgeschlossen, der niedrigere Vergütungen für die Beschäftigten zulässt. Wenn dieser Tarifvertrag nun nachträglich (aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP) nichtig wird, müsste das Zeitarbeitsunternehmen einen nachträglichen Vergütungsausgleich treffen. Je nach größe des Unternehmens und Differenz der durch TV geregelten Vergütung der, die eigentlich hätte gezahlt werden müssen, könnte dies für Unternehmen mit massiven finanziellen Belastungen verbunden sein.

Einzelnachweise:

Weitere (externe) Links zum Thema:

Gibts für Bagatelldelikte bald die 2. Chance?

30. November 2009 Hinterlasse einen Kommentar

Im Beck-Blog war heute früh zu lesen, dass dass Rechtspolitiker (u.a. Norbert Blüm, CDU) die Schaffung eines Rechtgrundlage für Kündigungen wg. Bagatelldelikten diskutieren.

In letzter Zeit wurde in den Medien immer wieder von Fällen berichtet, in denen Arbeitnehmern wg Diebstahls geringwertiger Sachen fristlos gekündigt wurde (hier einige bekannte Fälle, von denen auf www.blog.beck.de berichtet wurde: Blog vom 25.03.2009 u.a. – Fall “Emmely”, Blog vom 03.08.2009 – “Stromdiebstahl” durch Aufladen des Mobiltelefons im Betrieb, Blog vom 12.10.2009 – Verzehr einer Frikadelle, Blog vom 22.11.2009 – Verzehr einer Teewurst).

Um für diese in der Öffentlichkeit meist als unverhältnismäßige Härte empfundenen Urteile eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wird nun über die Festsetzung einer sog. Wertgrenze von 25 € nachgedacht. Erstmalige Diebstähle, die diese Grenze nicht übeschreiten, sollen dann nicht Gegenstand einer fristlosen außerordentlichen Kündigung sein. Norbert Blüm begründete dies so: “Wenn unsere Arbeitswelt nicht mehr von Ethik bestimmt wird, brauchen wir halt noch mehr Paragrafen.” (Spiegel in seiner heutigen Ausgabe, Nr.49/2009, S. 46).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im Beck-Blog und der aktuellen Ausgabe vom Spiegel (Nr.49/2009, S. 46).

Update
bei Reuter-Arbeitsrecht.de findet sich ein gelungener Artikel zu diesem Thema
Kategorien:Arbeitsrecht
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